Maklervertrag/Maklervollmacht:
Meine Tätigkeit steht immer im Auftrag meiner Mandanten. Um mich gegenüber den Versicherungsgesellschaften oder anderen Produktgebern zu legitimieren, haben meine Mandanten die Möglichkeit, mir eine Vollmacht zu erteilen. Auf diese Weise werde ich mit der Wahrnehmung der Kundeninteressen beauftragt.
Durch die Vollmacht können Verträge im Namen des Kunden gekündigt und neu eingedeckt werden. Auch die Mitwirkung bei einer Schadensregulierung ist möglich. Diese Dienstleistungen werden selbstverständlich ohne weitere Mehrkosten für meine Mandanten erbracht.
Sonstiges:
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Betreuung bzw.
Beratung in Angelegenheiten von Sozialversicherungen von mir
nicht durchgeführt werden.
Um das Fachwissen in den vorstehend genannten Fachgebieten immer auf einem aktuellen Stand zu halten, nehme ich regelmäßig an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen teil.